Neue Erbgut verändernde Techniken gelten als Gentechnik!

Der Europäische Gerichtshof hat überraschend entschieden, neue molekularbiologische Zuchtverfahren als Gentechnik zu bewerten. Diese müssen nun streng kontrolliert werden.

Selbst wenn ein gentechnisches Werkzeug das Erbgut einer Pflanze nur so verändert, wie es auch auf natürliche Weise möglich wäre, müssen diese Organismen als „gentechnisch verändert“ reguliert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden.

Der französische Landwirtschaftsverband Confédération paysanne und acht weitere Nichtregierungsorganisationen hatten geklagt. Sie argumentierten, dass Organismen mit Erbgutveränderungen, die etwa mit Hilfe der Gen-Schere CRISPR/Cas9 zustande gekommen sind, in jedem Fall als GVO zu regulieren seien. Dieser Argumentation folgt der EuGH nun.

Pflanzen, die mit Crispr-Genscheren oder ähnlichen Techniken entstanden sind, sollen sogar künftig nicht nur dann als GVO gelten, wenn sie neue oder der jeweiligen Pflanzenart fremde Gene ins Erbgut einschleusen sondern auch, wenn das Züchtungsergebnis prinzipiell auch auf „natürliche Weise“ erreichbar wäre. So stellt es das EuGH-Urteil fest.