CIBUS-Raps ist Gentechnik und kommt nicht auf den Acker!

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Gentechnik-Verfahren muss das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seine Rechtsauffassung zu eben diesen neuen Gentechnik-Verfahren revidieren. Das BVL hat aktuell einen Bescheid zurückgenommen, in dem es 2015 einen mit einem neuen Gentechnik-Verfahren (Rapid Trait Development System; RTDS-Verfahren) hergestellten herbizidresistenten Raps der US-Firma CIBUS nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft hatte. Gegen diesen Bescheid des BVL hatte ein Bündnis aus zahlreichen Landwirtschafts-, Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Verbänden mit Saatgut-Initiativen und betroffenen Unternehmen unter Koordination der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Widerspruch und Klage erhoben.

„Die Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebens­mittelsicherheit zum CIBUS-Raps ist ein Erfolg für die gentechnikfreie Saatgutzüchtung, Landwirtschaft und Lebensmit­tel­erzeugung. Es lohnt sich, nach wissenschaftlichen und recht­li­chen Maßstäben Ent­schei­dun­gen der Bundesämter und der Bundesregierung zu hinter­fra­gen. Ohne den Wider­spruch und die Klage von Verbänden und Unternehmen wäre der Gentechnik-CIBUS-Raps, der mit einem der neuen Gen­technik-Verfahren erzeugt wurde, ohne Auf­lagen und ohne Trans­pa­renz freigesetzt oder angebaut worden. Aufgrund des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, demzufolge neue Gentechnik-Verfahren als Gentechnik reguliert werden müssen, musste das Bun­des­amt seinen verantwor­tungs­losen Testballon zurück­ziehen“, kommentiert Elisabeth Waizenegger, Bäuerin aus Legau im Allgäu und Vorstandsmitglied der Arbeits­gemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).

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