CIBUS-Raps ist Gentechnik und kommt nicht auf den Acker!
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Gentechnik-Verfahren muss das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seine Rechtsauffassung zu eben diesen neuen Gentechnik-Verfahren revidieren. Das BVL hat aktuell einen Bescheid zurückgenommen, in dem es 2015 einen mit einem neuen Gentechnik-Verfahren (Rapid Trait Development System; RTDS-Verfahren) hergestellten herbizidresistenten Raps der US-Firma CIBUS nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft hatte. Gegen diesen Bescheid des BVL hatte ein Bündnis aus zahlreichen Landwirtschafts-, Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Verbänden mit Saatgut-Initiativen und betroffenen Unternehmen unter Koordination der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Widerspruch und Klage erhoben.
„Die Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum CIBUS-Raps ist ein Erfolg für die gentechnikfreie Saatgutzüchtung, Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. Es lohnt sich, nach wissenschaftlichen und rechtlichen Maßstäben Entscheidungen der Bundesämter und der Bundesregierung zu hinterfragen. Ohne den Widerspruch und die Klage von Verbänden und Unternehmen wäre der Gentechnik-CIBUS-Raps, der mit einem der neuen Gentechnik-Verfahren erzeugt wurde, ohne Auflagen und ohne Transparenz freigesetzt oder angebaut worden. Aufgrund des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, demzufolge neue Gentechnik-Verfahren als Gentechnik reguliert werden müssen, musste das Bundesamt seinen verantwortungslosen Testballon zurückziehen“, kommentiert Elisabeth Waizenegger, Bäuerin aus Legau im Allgäu und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Der gesamte Artikel ist in der „Bauernstimme“ zu lesen:
http://www.bauernstimme.de/